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Der Energieberater

In den letzten Jahren sind aufgrund von steigenden Energiekosten das Thema Energie und Sparen in der Bevölkerung immer wichtiger geworden. Einsparungen bei der Energie wirken sich auch auf die Umwelt aus, neben den Kosten ist auch das Thema Energie für die Umwelt immer wichtiger geworden gerade im Hinblick auf den Klimawandel. Deshalb gibt es Energieberatungen in denen durch einen Energieberater in Themen wie Baulicher Wärmeschutz, Solarenergie, Stromsparen, Heizungs- und Regelungstechnik, Wärmepumpen sowie über Förderprogramme informiert wird, auch werden bei diesen Energieberatungen Schwachstellen und Lösungsmöglichkeiten dem Kunden aufgezeigt. Auch die Ausstellung eines Energieausweises gehört zu den Tätigkeiten eines Energieberaters. Je nach Qualifikation kann auch die Überwachung auf Einhaltung der Vorgaben während dem Bau eine Aufgabe eines Energieberaters sein. Seit dem Jahr 2002 wurde von der Politik die Anforderungen an die Wärmeschutzverordnung und die Energieeinsparverordnung massiv ausgebaut. So müssen zum Beispiel seit dem Jahr 2007 für Gebäude die neu gebaut, erweitert oder geändert werden ein Energieausweis ausgestellt werden. Für Gebäude die vor dem Jahr 2007 errichtet, geändert oder erweitert wurden gilt die Energiesparverordnung erst im Jahr 2008 oder 2009. Im Energieausweis wird der Zustand der baulichen Anlage unter den Gesichtspunkten der Energiesparverordnung bewertet, des weiteren gibt der Energieausweis unter anderem Auskunft über Energiekosten, Bedarf und vieles mehr. Wer sich an die entsprechenden Vorschriften der Energiesparverordnung nicht hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € rechnen. Grundlage für das Ausstellen eines Energieausweises ist die Energieberatung durch einen Energieberater. Dies war auch zugleich die Geburtsstunde von Energieberatern, Energieberatungen sind bis zu diesem Zeitpunkt meist nur nebenher in einer untergeordneten Rolle durchgeführt worden. Beim Energieberater muss man zwischen einem freien und einem anerkannten Energieberater unterscheiden. So handelt es sich bei einem freien Energieberater um eine Person die keinerlei Fachkenntnisse vorweisen muss, bei einem anerkannten Energieberater handelt es sich um eine Person die entsprechende Qualifikationen wie zum Beispiel die Schulung zum Energieberater oder zum Gebäudeenergieberater im Handwerk nachweisen muss. Der Energieberater ist keine geschützte Tätigkeit. Der anerkannte Energieberater darf Energieausweise ausstellen, was zum Beispiel nicht jeder Energieberater in jedem Bundesland darf. Des weiteren sofern es sich um einen anerkannten Energieberater handelt wird die Vor- Ort Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA oder durch sonstige Förderprogramme gefördert.

Schulung zum Energieberater

Eine Schulung zum anerkannten Energieberater oder Gebäudeenergieberater im Handwerk kann man bei den jeweiligen Handwerkskammern oder sonstigen anerkannten Schulungsstellen machen. Für die Schulung zum anerkannten Energieberater gibt es verschiedene Mindestvoraussetzungen wie zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung, Fachkenntnisse oder die Ausbildung als Handwerksmeister, auch wird nicht jeder Beruf zur Schulung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk zugelassen. Die Schulung erfolgt dann nach den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und endet mit einem Abschluss und der staatlichen Anerkennung als Energieberater. Die Schulung dauert ca. 200 Stunden davon 80 Praxisstunden. Die Schulung wird unterschiedlich in Voll- oder Teilzeit angeboten. Durch die staatliche Anerkennung erlangt der Energieberater die Berechtigung zu staatlich geförderten Energieberatungen sowie das Ausstellen vom Energieausweis. Meist wird die Schulung zum Energieberater von Handwerkern absolviert die aufgrund ihres Berufsbildes wie zum Beispiel Dachdecker, Zimmerer, Tischler oder Trockenbauer mit den Themen wie Wärmedämmung oder dergleichen oft in Berührung kommen. Diese Vorkenntnisse werden entsprechend berücksichtigt und durch verschiedene Förderprogramme wie zum Beispiel von der kfw durch einen "Zuschuss für Baubegleitung" gefördert. Wer sonst noch als Energieberater anerkannt werden kann, wird in der Energiesparverordnung kurz EnEV 2007 geregelt. So findet man dort auch entsprechende Übergangsregelungen für bestimmte Berufsgruppen und die Möglichkeiten der Tätigkeit als anerkannter Energieberater.

Auflistung von anerkannten Energieberatern

Eine Liste von anerkannten Energieberatern bekommt man kostenfrei beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), den Verbraucherschutzzentralen, Architektenkammer, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Ingenieurkammer oder findet sie entsprechend im Internet.