Die Architekten - Die Planung des Hauses
Im Immobilienwesen spielen Architekten insofern eine herausragende Rolle, als dass sie planen sowie beraten bei baulichen Ideen, deren Umsetzung und natürlich für die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen Sorge tragen. Das Arbeitsfeld des Architekten umfasst Planung und Überwachung der Baumaßnahmen aller Gewerke eines Gebäudes bzw. Bauprojekts und meist ist der Vertrag mit einem Architekten ein Werksvertrag. Wenn sich bei der Zusammenarbeit mit einem Architekten Probleme ergeben, so ist der Wechsel zu einem anderen Architekten nach jeder Bauphase möglich. Dabei ist zu bedenken, dass je nach Bauphase die bisherige Planung als Basis dienen muss, sofern das Projekt bereits im Bau ist. Architekten können aber auch im Rahmen eines Wettbewerbes Ideen einreichen, üblich ist eine grobe Projektplanung sowie Grund- und Aufrisszeichnungen zusammen mit Visualisierungen einzureichen. Einige Architekten befassen sich überwiegend mit Wettbewerbsarchitektur während andere vorrangig für die Allgemeinheit planen.
Die fachlichen Kenntnisse
Die fachlichen Kenntnisse sind im Prinzip gleich, aber wettbewerbserfahrene Architekten arbeiten ein wenig anders, da sie zumeist höhere Ansprüche haben und der künstlerisch gesellschaftliche Aspekt in der Architektur hat bei Ihnen häufig einen höheren Wert. Diese ideellen Ansprüche führen zu herausragenden zeitgenössischen Bauwerken und können bei der Wahl des geeigneten Architekten für ein Bauprojekt eine entscheidende Rolle spielen. Gerade für Unternehmen ist es ideal einen zeitgenössischen Architekten mit Planung und Bau von repräsentativen Gebäuden zu beauftragen. Neben dem meist auffallendem Entwurf kann ein Unternehmen zusätzlich durch den Ruf des Architekten profitieren. Im gewerblichen Bau für Produktions- und Fertigungshallen, aber auch in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand sind eher pragmatisch und detailgenau arbeitende Architekten bekannt und gern gesehen. Ihnen liegt auch der Wettbewerb, allerdings überwiegend in kleinerem Maßstab.
Gestaltung und Kostenplanung
Im Rahmen der Städteplanung finden sich viele praktisch veranlagte Architekten, die neben Funktion Gestaltung auch die Kostenplanung genau im Griff haben und daher bieten hier anzutreffende Büros ein hohes Maß an Planungssicherheit. Neben Neubauprojekten ist vor allem der An- und Umbau ein weites Tätigkeitsfeld für Architekten. Ihre Arbeit beginnt in diesem Falle sogar vor der eigentlichen Bauplanung, indem Ideen mit dem Auftraggeber besprochen werden und ein akribisches Aufmaß der örtlichen Gegebenheiten erfolgt. Denn nur ein korrektes Aufmaß ermöglicht korrekte Planung von Bauideen, -umsetzung und natürlich auch die rasche Abwicklung der notwendigen Formalitäten mit dem zuständigen Bauamt. Problematisch sind solche Umbauten, wenn der genehmigte Bau nicht mit dem tatsächlichen Bau übereinstimmt. Der Architekt hat also durch ohne Genehmigung durchgeführte Baumaßnahmen erheblichen Mehraufwand um diese im Genehmigungsverfahren mit unterzubringen und somit auch zu legalisieren.
Altbauten und Ihre Bausubstanz
Anders liegt der Fall bei Altbauten oder historischen Gebäuden. In seltenen Fällen gibt es keine Dokumente über Urzustand und gerade da ist das Aufmaß entscheidend und mitunter sogar eine genaue Untersuchung der Bausubstanz von Nöten. Der Gegensatz zu fehlenden Aufzeichnungen sind Baumaßnahmen im Zusammenhang mit historischen Gebäuden. Hier wird der Laie besonders dankbar für die Hilfe durch den Architekten sein, da oft unklar ist, welche Änderungen machbar sind und wo gesetzliche Regelungen greifen und historische Baumerkmale berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen von Sanierungen hat ein fachkundiger Architekt oftmals rasch Kontakt zu Herstellern von notwendigen Bauteilen, die den Regelungen des Denkmalschutz entsprechen, aber schwer zu finden sind. Daneben plant und organisiert der Architekt auch den Austausch und Diskurs mit Denkmalspflegern um auch in denkmalsgeschützten Gebäuden oder sogar Wohngebieten zeitgemäße Wohnqualität einzuführen.
Der Architekt plant gemeinsam mit dem Bauherren
Ein Architekt plant gemeinsam mit dem Bauherrn den Entwurf für Neu-, An- oder Umbau, aber nach der ersten Planung sind immer noch Änderungen möglich. Diese werden dann vom Bauherrn beauftragt und der Architekt verändert dementsprechend die Planung. Natürlich kann dies zu Verzögerungen im Bau führen und somit wird sich der Termin für die Fertigstellung verzögern. Je nach Umfang der Änderungswünsche kann sogar ein erneutes Genehmigungsverfahren notwendig werden. Die Änderungen können allerdings nur Gewerke betreffen, die noch nicht fertiggestellt wurden. Daher kann ein Rohbau nicht mehr komplett verändert werden, aber auch frühzeitige Änderungen machen möglicherweise das erneute durchrechnen von Dämm- und Schallwerten erforderlich oder auch eine neue Berechnung der Statik kann notwendig werden. Der Bauherr sollte sich daher bereits vor Baubeginn möglichst detailliert vom Architekten informieren lassen und Änderungen möglichst früh in der Planung ansprechen um Verzögerungen sowie Mehrkosten zu vermeiden.